Sachverständigen- und Ingenieurbüro Ayar
GTÜ Kfz-Prüfstelle Ayar
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Campingurlaube werden immer beliebter und der Markt für Wohnmobile ist nahezu leergefegt. Warum also nicht das vorhandene Fahrzeug zum Wohnmobil umbauen?
Ein solcher Umbau führt zu einer Änderung der Fahrzeugart und damit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Damit die Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO für Ihr umgebautes Wohnmobil erteilen kann, benötigen Sie ein Gutachten nach § 19 (2) StVZO. Als qualifiziert ausgebildete Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes erstellen wir dieses Gutachten gerne für Sie.
Die Wohnmobilausstattung ist fest im Fahrzeug anzubringen, der Tisch darf jedoch leicht entfernbar sein. Bei Fahrzeugen mit herausnehmbaren Wohneinrichtungen oder bei auswechselbaren Aufbauten bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten. Eine Umschreibung zum Wohnmobil ist in diesen Fällen nicht möglich.
Grundsätzlich dient der „Wohnteil“ des Fahrzeugs zu Wohnzwecken. Sind dort Sitzplätze vorhanden, die auch während der Fahrt genutzt werden sollen, müssen diese alle Voraussetzungen hinsichtlich Sitz- und Gurtverankerungen erfüllen.