Ingenieurbüro Ayar, Sachverständige KFZ, GTÜ KFZ Prüfzentrum
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GTÜ Kfz-Prüfzentrum München Sachverständigen- und Ingenieurbüro Ayar
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Sachverständigen- und Ingenieurbüro Ayar

GTÜ Kfz-Prüfstelle Ayar
Neufeldstr. 5
85232 Bergkirchen/ Günding b. Dachau

 

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Ein­zel­ge­neh­mi­gung für Neu­fahr­zeu­ge

Neufahrzeuge ohne Typgenehmigung (Klassen M/N/O)

Damit ein Fahrzeug zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden kann, muss es einem genehmigten Typ entsprechen.

Vollständige Fahrzeuge, die serienmäßig in Europa und/oder für den europäischen Markt produziert werden, besitzen im Normalfall eine EU- oder EG-Typgenehmigung, ältere Fahrzeuge eine nationale Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Eine Zulassung ist ohne weitere Begutachtung möglich.

Nationale Einzelgenehmigung für Neufahrzeuge gemäß VO (EU) 2018/858 Artikel 45

Fahrzeuge der Klassen M (Pkw), N (Nutzfahrzeug) und O (Anhänger), die

  • nicht in Serie hergestellt werden (z. B. Eigenbau-Anhänger),
  • aus einem Drittland importiert wurden (z. B. Neufahrzeug aus den USA),
  • vor der Erstzulassung baulich verändert wurden (z. B. Ausbau zum Wohnmobil),
  • vervollständigt wurden (z. B. Lkw-Fahrgestell erhält Aufbau, Plane/Spriegel)

benötigen zur Zulassung in Deutschland ein Gutachten nach Artikel 45 der VO (EU) 2018/858, die sogenannte nationale Einzelgenehmigung.

Als Unterschriftsberechtigter beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer nationalen Einzelgenehmigung für Ihr Fahrzeug.

EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung für Neufahrzeuge gemäß VO (EU) 2018/858 Artikel 44

Soll ein einzelnes Fahrzeug, das über keine Typgenehmigung verfügt, in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen werden, besteht die Möglichkeit, ein Gutachten nach Artikel 44 der VO (EU) 2018/858 erstellen zu lassen. Nach der Zuteilung der Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt kann dieses Fahrzeug in der gesamten EU zugelassen werden.

Fahrzeuge, für die eine EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung möglich ist, sind

  • Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw),
  • Fahrzeuge der Klasse N1 (Nutzfahrzeuge),
  • Fahrzeuge mit besonderen Zweckbestimmungen aller Fahrzeugklassen (z. B. Wohnmobile, beschussgeschützte Fahrzeuge etc.).

Als Unterschriftsberechtigter beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer nationalen Einzelgenehmigung für Ihr Fahrzeug.

 

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