Sachverständigen- und Ingenieurbüro Ayar
GTÜ Kfz-Prüfstelle Ayar
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85232 Bergkirchen/ Günding b. Dachau
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Damit ein Fahrzeug zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden kann, muss es einem genehmigten Typ entsprechen.
Vollständige Fahrzeuge, die serienmäßig in Europa und/oder für den europäischen Markt produziert werden, besitzen im Normalfall eine EU- oder EG-Typgenehmigung, ältere Fahrzeuge eine nationale Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Eine Zulassung ist ohne weitere Begutachtung möglich.
Fahrzeuge der Klassen M (Pkw), N (Nutzfahrzeug) und O (Anhänger), die
benötigen zur Zulassung in Deutschland ein Gutachten nach Artikel 45 der VO (EU) 2018/858, die sogenannte nationale Einzelgenehmigung.
Als Unterschriftsberechtigter beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer nationalen Einzelgenehmigung für Ihr Fahrzeug.
Soll ein einzelnes Fahrzeug, das über keine Typgenehmigung verfügt, in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen werden, besteht die Möglichkeit, ein Gutachten nach Artikel 44 der VO (EU) 2018/858 erstellen zu lassen. Nach der Zuteilung der Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt kann dieses Fahrzeug in der gesamten EU zugelassen werden.
Fahrzeuge, für die eine EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung möglich ist, sind
Als Unterschriftsberechtigter beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer nationalen Einzelgenehmigung für Ihr Fahrzeug.