Sachverständigen- und Ingenieurbüro Ayar
GTÜ Kfz-Prüfstelle Ayar
Neufeldstr. 5
85232 Bergkirchen/ Günding b. Dachau
Tel.: +49 8131 27 989 27
Fax.: + 49 8131 27 989 37
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gerne nach Terminvereinbarung auch
außerhalb der Büroöffnungszeiten
Wir als GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen unserer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ.
Wir setzen u.a. die in § 23 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Bei der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung setzen wir uns für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positiven Ergebnis die Prüfplakette an.
Seit dem 01.07.2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit - auch bei überzogener HU - die volle Plakettenlaufzeit (PKW und Motorräder z.B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20% mehr kostet, als die "normale" HU.
Unser Tipp: Achten Sie auf dem Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette. Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben der erhöhten Prüfgebühr ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Nutzen Sie den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei unter http://hu-erinnerung.de für die rechtzeitige E-Mail-Erinnerung zur nächsten Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges. (Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.)
Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführen der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.
Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre.
Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten. Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Prüfer aller anerkannten Kfz-Prüfinstitutionen- und damit auch die Prüfingenieure der GTÜ - können nun Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 01.03.2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges "Vollgutachten" durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Durch diese neue Regelung, die seit dem 01.03.2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgenähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.