Sachverständigen- und Ingenieurbüro Ayar
GTÜ Kfz-Prüfstelle Ayar
Neufeldstr. 5
85232 Bergkirchen/ Günding b. Dachau
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Fax.: + 49 8131 27 989 37
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Samstag 09:00 - 14:00 Uhr
gerne nach Terminvereinbarung auch
außerhalb der Büroöffnungszeiten
Es kann vorkommen, dass der Polizei an Ihrem Fahrzeug etwas aufgefallen ist, das nicht den Vorschriften der StVZO entspricht.
Das können unter anderem Tuningmaßnahmen, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung, starke Geräuschentwicklung etc. sein. Sollte diesbezüglich ein konkreter Verdacht bestehen, wird von der Polizei
ein Mängelbericht erstellt. Sie sind anschließend verpflichtet, sich die Beseitigung der aufgeführten Mängel innerhalb einer festgelegten Frist bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,
z. B. der GTÜ bestätigen zu lassen.
Bei Nichteinhaltung der Vorführungsfrist kann die Zulassungsstelle den weiteren Betrieb des Fahrzeuges untersagen.
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Fahrzeug Probleme mit der Beleuchtung, den Reifen oder dem Auspuff hat, empfiehlt die GTÜ den Gang zur Fachwerkstatt.
Lassen Sie diese Schäden schnellstmöglich beheben.