Sachverständigen- und Ingenieurbüro Ayar
GTÜ Kfz-Prüfstelle Ayar
Neufeldstr. 5
85232 Bergkirchen/ Günding b. Dachau
Tel.: +49 8131 27 989 27
Fax.: + 49 8131 27 989 37
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oder melden Sie sich einfach über unser
Montag - Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 14:00 Uhr
gerne nach Terminvereinbarung auch
außerhalb der Büroöffnungszeiten
Sie sind leidenschaftlicher Tuner und Fahrzeuge von der Stange sind absolut nicht Ihr Ding? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Als Unterschriftsberechtigter des Technischen Dienstes der GTÜ beraten wir Sie gerne und erstellen Ihnen die erforderlichen Gutachten.
In § 19 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist geregelt, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die
Für einige Bauteile liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten vor und oftmals genügt eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO.
Gibt es zu Ihrem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich.
Dies ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit anderer Rad-/Reifenkombination).
Es ist empfehlenswert, sich vorab bei einer/einem Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes beraten zu lassen. Unsere qualifiziert ausgebildeten Expertinnen und Experten beraten Sie kompetent zu allen Fragen rund um die erforderliche Einzelabnahme: